Mit der Ausrichtung der anwaltlichen Tätigkeit in den Bereich des Wirtschaftsrechts verbunden ist die enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, deren Fachkenntnisse geeignet sind, den Beratungsbedarf meiner Mandanten über die reine Rechtsberatung hinaus zu befriedigen. Die Wege zu den qualifizierten Beratern werden verkürzt. Gleichzeitig werden Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Beratern beseitigt.
Regional und überregional tätige Steuerberatungskanzleien betreuen, sofern der Mandant dies wünscht, sämtliche laufenden Steuerangelegenheiten, übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung ebenso wie die Lohnbuchhaltung und die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Sofern Prüfungspflicht besteht, vermittle ich gern den Kontakt zu erfahrenen Wirtschaftsprüfern.
Schnittstellen der verwendeten EDV-Programme ermöglichen auf Wunsch des Mandanten die Übernahme der Offenen Posten vom Steuerberater in die Mahn- und Inkassoabteilung der Anwaltskanzlei. Ständige Überwachung und zügige Bearbeitung sind damit garantiert. Rahmenvereinbarungen machen die Kosten des Forderungseinzuges für den Mandanten kalkulierbar. Die Vernetzung sorgt für ein effizientes Cash- Management, das Ihrer Bank gefallen und positiven Einfluss auf Ihr Rating haben wird.
Gemeinsam mit Andreas Th. Becker, einem erfahrenen Unternehmensberater, unterstütze ich Sie bei der Lösung spezifischer unternehmensinterner Probleme, bspw. der Einführung eines effizienten Controlling, innerbetrieblicher Umstrukturierung zur Steigerung der Effizienz der Suche nach einem richtigen Nachfolger.
Steht eine Existenzgründung an, stelle ich gerne den Kontakt zu erfahrenen Gründungs- und Unternehmensberatern her und begleite die erforderlichen Maßnahmen in juristischer Hinsicht.